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Countdown MdK Prüfung

Zusammenfassung von Georg Eidens

Über mehrere Monate gab es einen Stillstand in Sachen Durchführung externer Qualitätsprüfungen durch den MDK und Medicproof in den vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe.

Ursache war der u. a. das Corona Virus, dass die Prüfbehörden zum Schutz der Bewohner (und Mitarbeitenden) auf ihre Prüfungen verzichten ließ. Doch die Zeit der ausgesetzten Prüfungen nähert sich dem Ende. Ab Oktober werden wieder Qualitätsprüfungen vor Ort stattfinden und damit müssen die neuen „Maßstäbe und Grundsätze von Qualität und Qualitätssicherung“ (MuG) und die neue „Qualitätsprüfungsrichtlinie“ (QPR) in der stationären Altenhilfe umgesetzt sein.

 

Einige Einrichtungen haben die Zeit „der Ruhe“ genutzt, indem sie Schulungen für ihre Mitarbeiter angeboten haben, und/oder die Dokumentation nach den neuen Prüfkriterien überprüft und überarbeitet haben.  Pflegeberater der KKB führten im Auftrag einiger Träger Probe-Qualitätsprüfungen durch, um damit Pflegeleitungen und Pflegefachkräfte bestmöglich an die neuen Prüfkriterien und die neue Ausrichtung heranzuführen.

Es bleibt zu befürchten, dass dies nicht alle Einrichtung, die einen Bedarf dafür gehabt hätten, so praktiziert haben. Sicher gab es auch andere Themen und Herausforderungen, die in den letzten Monaten von den Einrichtungen gestemmt werden mussten. Personalmangel und das Ringen um die notwendige Fachkompetenz, die Umsetzung der neuen Ausbildungsherausforderungen in Inhalt und Organisation sind da nur 2 bedeutsame Aufgaben, die viele Kräfte binden.

Tipp 1

 

Schauen sie sich in Ruhe und sorgfältig die MuG und die QPR mit ihren Anlagen an. Sie können sich nur dann erfolgreich auf die Prüfung und die Gespräche mit den Prüfern vorbereiten, wenn sie die „Spielregeln“ kennen. Insbesondere die Anlagen 1 bis 3 der QPR liefern ihnen die zentralen Informationen, die sie für eine gelingende Vorbereitung benötigen.

Tipp 2

 

In den Anlagen 2 und 3 stehen die Anforderungen für die Strukturqualitätserhebung und für die Überprüfung der verantwortlichen Pflegefachkraft. Die dafür benötigten Dokumente können sie jetzt bereits bereitlegen, um sie am Tage X parat zu haben.

Tipp 3

 

Für die Vorbereitung auf die bewohnerbezogene Qualitätsprüfung ist es sehr hilfreich, sich eingehend mit der Anlage 1, dem „Prüfbogen A“, zu beschäftigen.
Und damit sind im ersten Schritt die Leitungen gemeint, die im zweiten Schritt dann ihre Fachkräfte über die nun geltenden Anforderungen informieren sollten und im folgenden dritten Schritt, die zu evaluierenden Aspekte benennen.
Da es für die „Beurteilung der personenbezogenen Versorgung“, wie es im Titel des Prüfbogens heißt, zu den vier nun definierten Qualitätsaspekten, festgelegte Fragen zur Überprüfung (die Leitfragen!) gibt, kann es sehr hilfreich sein, diese separat aufzulisten und daran die eigene Pflegedokumentation und Maßnahmenplanung zu überprüfen.
Idealerweise führen dies die Bezugspflegekräfte durch und evaluieren dann direkt die Planungen und damit die Tagesstrukturen.

Und bitte vergessen sie dabei ihre Informationssammlung nicht, egal ob sie die „strukturierte Informationssammlung (SIS) oder eine andere Form der Informationssammlung nutzen. Sie muss zu den geplanten Maßnahmen passenund umgekehrt!

Tipp 4

 

Das neue Selbstverständnis der Prüfung gibt dem Prüfer das Recht zu prüfen, aber gibt ihm auch die Pflicht zu beraten und Empfehlungen für Verbesserungen zu machen. Dazu kommt, dass die neue Prüfung nun ein „Fachgespräch“ vorsieht, und diesem eine ganz neue Bedeutung zugesteht.

Die mündlichen Aussagen der Pflegefachkraft sollen (mindestens) gleichbedeutend gewertet werden, wie die schriftliche Dokumentation. Um diesen Anspruch und dieses Potential optimal sicherzustellen bzw. zum Zuge kommen zu lassen, bedarf es der Schulung der Pflegefachkräfte für diese Gesprächssituation.

Hier steht die verantwortliche Pflegefachkraft sicher als Erste in der Verantwortung, diese Unterweisung, diese vorbereitende Qualifizierung zu organisieren, oder sogar direkt im Sinne einer „Chefsache“, selbst zu übernehmen!

Was ist zu tun?

Wie kann die verbleibende Zeit sinnvoll und erfolgreich genutzt werden, um sich auf die nächsten Qualitätsprüfungen vorzubereiten?

In den aktuellen Schulungen wird immer wieder deutlich, dass sich die Verantwortlichen für die Qualität und die Organisation der Pflege und Betreuung, und das sind zunächst einmal die verantwortliche Pflegefachkraft und ihre Wohnbereichsleitungen, noch nicht ausreichend und intensiv genug mit den Grundlagen der neuen Prüfung beschäftigt haben.

Das Motto: „Es gibt viel zu tun, packen wir es an!“ hat sich stets bewährt.

 

Das sie über die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft auch in und für diesen Bereich der Pflegeverantwortlichkeit Unterstützung bekommen, ist selbstverständlich. Getreu dem Motto: „Wir machen Menschen für Menschen stark!“  

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!