Kundenbereich

Auftragsbedingungen

der

Karla Kämmer Beratungsgesellschaft

Die nachfolgenden Auftragsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages und werden von der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft vorgegeben.

 

  • 1 Vertragsgegenstand

Der Auftrag umfasst die fachliche, konzeptionelle und nachhaltige Beratung durch einen KKB-Berater oder eine KKB-Beraterin.

 

 

  • 2 Delegationsmöglichkeiten

Die Gesamtverantwortung für die Beratungsleistung liegt bei der Inhaberin der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft, Karla Kämmer.

Frau Kämmer entscheidet aus fachlichen Erwägungen im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber über die Delegation an Fachexpert(inn)en ihres Unternehmens. Im Rahmen dieser Delegation trägt der/die beauftragte freiberufliche Berater/-in die Verantwortung für den ihm/ihr übertragenen Bereich.

 

 

  • 3 Qualitätssicherung

Die Arbeit der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft orientiert sich an einem humanistisch-christlichen Menschenbild, das Werte anderer Kulturen achtet. Das angewandte Wissen ist sorgfältig reflektiert, evidenzbased und in der Regel gerontologisch bzw. pflegewissenschaftlich abgesichert. Es finden systematische Qualitäts- und Zufriedenheitsüberprüfungen durch die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft statt. Ein Beschwerdemanagement ist installiert. Die Einhaltung der am Stand des Wissens üblichen und von der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft entwickelten Qualitätsstandards ist obligat.

 

 

  • 4 Teilbeauftragung / Rücktritt

Bei einer Stornierung des Auftrages oder von Auftragsabschnitten/Tagewerken bis zum 21. Tag vor Beginn des vereinbarten Abschnittes werden pauschal 10 % der Vergütung zzgl. nachweislich bereits angefallener, nicht rückerstattungsfähiger Kosten fällig, wie z. B. bereits entstandene Reisekosten, falls nicht im Einzelfall der Auftraggeber einen niedrigeren oder die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft einen höheren Schaden nachweist. Bei Stornierungen nach dem 21. Tag vor Beginn des vereinbarten Abschnittes/Tagewerkes sind 75 % Honorar zzgl. nachgewiesenem Schadensersatz fällig. Bei Stornierungen nach dem 14. Tag vor Beginn des vereinbarten Abschnittes/Tagewerkes sind 100 % Honorar zzgl. nachgewiesenem Schadensersatz fällig.

 

 

  • 5 Nachbesserung

Der Auftraggeber kann bei mangelhafter Leistung unverzüglich eine Nachbesserung ohne Entgelt verlangen. Die konkrete Mängelrüge ist schriftlich mitzuteilen. Die Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist durch die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft beseitigt.

 

 

  • 6 Vergütung

Die Vergütung ist im aktuellen Angebot aufgeführt. Die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft erstellt jeweils bis zum 10. Werktag eines Monats eine detaillierte elektronische Rechnung über die im Vormonat erbrachten Leistungen. Der Aufragnehmer gibt eine E-Mail-Adresse an, unter der vom Auftraggeber versendete  E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftragnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftraggeber versandten E-Mails zugestellt werden können. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig.

 

 

  • 7 Vertragsdauer

Dieser Vertrag bezieht sich auf die Zeit, die im Angebot festgelegt worden ist. Die Kündigung ist aus wichtigem Grund, insbesondere dem der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses, jederzeit mit einer Frist zum Monatsende möglich. Eine fristlose Kündigung seitens des Auftraggebers ist möglich bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverstößen seitens der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft.

 

 

  • 8 Zeit und Ort

Über Zeitpunkt und Ort der Beratung verständigen sich die Vertragspartner/-innen einvernehmlich. Die Beratungseinheiten sind ggf. in einem gesonderten Aktivitätenplan festgelegt, der diesem Vertrag beigefügt ist.

 

 

  • 9 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Unternehmensberatung alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen zeitnah erhält und dass sie über die qualitätsrelevanten Sachverhalte und Vorgänge informiert ist. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Unternehmensberatung bekannt werden.

 

 

  • 10 Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen dieses Vertrages vermittelten Inhalte, Konzepte, gefertigten Berichte und Organisationspläne nur für die vereinbarten Zwecke der Organisation/Organisationseinheit verwendet werden. Für Veröffentlichungen ist die Zustimmung von der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft schriftlich einzuholen.

 

 

  • 11 Schweigepflicht und Datenschutz

Die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie von dieser Schweigepflicht. Die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft ist nur mit vorheriger Zustimmung befugt, personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicher zu stellen.

 

 

  • 12 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung und nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurück zu geben.

 

 

  • 13 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

 

Gerichtsstand ist Essen.

 

Essen, den 30.03.2020