Kundenbereich

Erfolgreich ausbilden in CORONA Zeiten

Prävention im Bereich der Schülerausbildung durch Hygienekonzept-Erweiterung

Von Karla Kämmer

Erweiterte Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen zur Prävention

 

Coronavirus-Testkonzept zum Einsatz von Point of Care -Antigen-Schnelltests (POCT)

 

Point of care Antigen Schnelltests (POCT) können in bestimmten Situationen angewendet werden um niedrigschwellige Testungen in bestimmten Settings anbieten zu können. Hierdurch soll das Risiko eines Eintrags des SARS-CoV-2 in besonders vulnerabele Einrichtungen reduziert werden. Aufgrund der geringeren Zuverlässigkeit und Genauigkeit (Sensitivität und Spezifität) dürfen diese Testungen nur unter Aufrechterhaltung eines hohen Hygiene- und Schutzkonzeptes in definierten Situationen zum Einsatz kommen.

Einsatz der Auszubildenden

Hygiene schützt vor Infektionen – Testen deckt Infektionen nur auf!

 

Alle Einsätze von Auszubildenden (Orientierungseinsatz, Pflichteinsätze, Vertiefungseinsatz und Wahleinsätze) sind vorab geplant (Ausbildungsplan), sowie zeitlich und sachlich so gegliedert, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Um einen sicheren Einsatz und Einsatzortwechsel zu gewährleisten, haben wir für Auszubildende im Rahmen der Infektionskontrolle und der Prävention folgende Teststrategie entwickelt:

 

  • Alle Auszubildende erhalten vor ihren Einsatz in unserer Einrichtung einen Termin zur PoC Testung
  • Nur mit aktuellem negativem PoC Testergebnis darf der Dienst angetreten werden
  • Jeder Auszubildende trägt zu Beginn seine persönliche Schutzausrüstung sowie eine FFP2 Maske
  • Die aktuellen Hygieneanforderungen auf Grundlage des Infektionsgeschehens in der Einrichtung sind dem Auszubildenden bekannt
  • Der Auszubildende ist in den Umgang mit PSA (An und Ablegen unterwiesen)
  • Der Auszubildende führt immer vor Dienstbeginn eine dokumentierte Symptomkontrolle durch
  • Der Auszubildende informiert…., bei Krankheitszeichen sofort
  • Der Auszubildende beendet bei einem positiven Testergebnis sofort seine Tätigkeit und begibt sich in die häusliche Isolation. Eine PCR-Nachtestung durch Hausarzt, Betriebsarzt, Teststelle oder Covid-19 Praxis wird eingeleitet. Ein erneutes Betreten der Einrichtung ist erst bei Vorliegen eines negativen PCR-Testes gestattet.

Voraussetzungen für die Einrichtung

  • Einrichtungsinternes Testkonzept steht unter Einbeziehung von Hygienekonzepten und Besuchsregelungen
  • Einrichtungsinternes Testkonzept ist mit den Kooperationspartnern abgesprochen (Schule, externe Einsatzstellen)
  • Geeignete Pflegefachkräfte/medizinisches Fachpersonal ist für die Testdurchführung geschult (Nachweis liegt vor)
  • Ausreichende Personalkapazität für die Zeit der Testungen im Dienstplan ist festgelegt
  • Zu testende Personengruppen, Zeitpunkte /-rahmen und Örtlichkeit der Testung ist bekannt
  • Notwendigen Aufwand an Schutzausrüstung ist berücksichtigt und vorhanden
  • Geeignete Räumlichkeiten für die Testdurchführung sind benannt und bekannt
  • Informationen für die Testung von Beschäftigten ist vorbereitet
  • Formulare zur Meldung positiver Befunde an das Gesundheitsamt liegt vor
  • Entsorgung der Test-Kits ist geregelt
  • Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen zur Anwendung von PoC-Antigen-Tests und Abfallentsorgung sind bekannt

PoC-Antigen-Tests

Bei der Anwendung der PoC-Antigen-Tests bleiben die RKI-Empfehlungen relevant:

 

und

 

 

Testfrequenz und Testplanung von PoC-Antigen-Tests, ist in der Test-Verordnung festgelegt.  (s. Mustertestkonzeption des Bundeslandes).

Dokumentation

Eine umfassende Dokumentation aller positiven wie negativen Testergebnisse ist erforderlich, damit die Einrichtung eine Übersicht darüber hat, wer, wann und mit welchem Ergebnis getestet wurde. Sinnvoll ist, dass eine solche Übersicht auch andere wichtige Informationen einbezieht, wie z. B. das Vorhandensein von Symptomen und die Meldung des positiven Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

 

Als Beispiel für die Dokumentation eignen sich z. B. die Musterformblätter der RKI-Empfehlung Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und  Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

 

Die Dokumentation sollte möglichst elektronisch erfolgen.  Bei der Dokumentation von Daten sowie beim Umgang insbesondere mit positiven Testergebnissen sind Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

Umgang mit positiven Textergebnissen

Das Test-Ergebnis ist dem Getesteten umgehend mitzuteilen. Im Falle eines positiven PoC-Antigen-Testergebnisses ist unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen.

 

Das positive PoC-Antigen-Testergebnis ist offiziell zu melden (Meldepflicht gemäß § 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe t Infektionsschutzgesetz, Arztmeldebogen gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG – Mustervorschlag des RKI .

 

 

 

Seitens des Gesundheitsamtes erfolgen weitere Maßnahmen, wie die Veranlassung eines PCR-Tests und ggf. Quarantäne-Maßnahmen für die mit dem PoC-Antigen-Test positiv getestete Person und mögliche Kontaktpersonen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!