Coronavirus-Testkonzept zum Einsatz von Point of Care -Antigen-Schnelltests (POCT)
Point of care Antigen Schnelltests (POCT) können in bestimmten Situationen angewendet werden um niedrigschwellige Testungen in bestimmten Settings anbieten zu können. Hierdurch soll das Risiko eines Eintrags des SARS-CoV-2 in besonders vulnerabele Einrichtungen reduziert werden. Aufgrund der geringeren Zuverlässigkeit und Genauigkeit (Sensitivität und Spezifität) dürfen diese Testungen nur unter Aufrechterhaltung eines hohen Hygiene- und Schutzkonzeptes in definierten Situationen zum Einsatz kommen.
Hygiene schützt vor Infektionen – Testen deckt Infektionen nur auf!
Alle Einsätze von Auszubildenden (Orientierungseinsatz, Pflichteinsätze, Vertiefungseinsatz und Wahleinsätze) sind vorab geplant (Ausbildungsplan), sowie zeitlich und sachlich so gegliedert, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Um einen sicheren Einsatz und Einsatzortwechsel zu gewährleisten, haben wir für Auszubildende im Rahmen der Infektionskontrolle und der Prävention folgende Teststrategie entwickelt:
Bei der Anwendung der PoC-Antigen-Tests bleiben die RKI-Empfehlungen relevant:
und
Testfrequenz und Testplanung von PoC-Antigen-Tests, ist in der Test-Verordnung festgelegt. (s. Mustertestkonzeption des Bundeslandes).
Eine umfassende Dokumentation aller positiven wie negativen Testergebnisse ist erforderlich, damit die Einrichtung eine Übersicht darüber hat, wer, wann und mit welchem Ergebnis getestet wurde. Sinnvoll ist, dass eine solche Übersicht auch andere wichtige Informationen einbezieht, wie z. B. das Vorhandensein von Symptomen und die Meldung des positiven Testergebnisses an das Gesundheitsamt.
Als Beispiel für die Dokumentation eignen sich z. B. die Musterformblätter der RKI-Empfehlung „Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen“
Die Dokumentation sollte möglichst elektronisch erfolgen. Bei der Dokumentation von Daten sowie beim Umgang insbesondere mit positiven Testergebnissen sind Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.
Das Test-Ergebnis ist dem Getesteten umgehend mitzuteilen. Im Falle eines positiven PoC-Antigen-Testergebnisses ist unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen.
Das positive PoC-Antigen-Testergebnis ist offiziell zu melden (Meldepflicht gemäß § 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe t Infektionsschutzgesetz, Arztmeldebogen gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG – Mustervorschlag des RKI .
Seitens des Gesundheitsamtes erfolgen weitere Maßnahmen, wie die Veranlassung eines PCR-Tests und ggf. Quarantäne-Maßnahmen für die mit dem PoC-Antigen-Test positiv getestete Person und mögliche Kontaktpersonen.